Falls Sie eine Zusatzversicherung (Alternativmedizin / Komplementärmedizin) haben, können Sie bei gewissen Krankenkassen die Behandlungskosten rückerstatten lassen.
Jede Krankenkasse hat andere Auflagen in der Zusatzversicherung. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer ersten Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihnen die Kosten für die jeweilige Methode rückvergütet werden.
Bitte teilen Sie uns bei der Reservierung mit, ob Sie über Krankenkasse abrechnen möchten. Leider können nicht alle unsere Therapeutinnen über Krankenkassen abrechnen, Falls Sie dies vorgängig nicht mitteilen, können wir Ihnen keine Rückforderungsbelege ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass Rückforderungsbelege jeweils nur 1-2 x / Monat erstellt und zugesandt werden.
Bitte beachten Sie, dass Verordnungen für Physiotherapie bei uns NUR über die Zusatzversicherung, anstatt wie üblich, über die Grundversicherung abgerechnet werden können.
In unserem Team sind Physiotherapeutinnen tätig, jedoch rechnen diese nicht wie gewöhnliche Physiotherapie Praxen über die Grundversicherung ab.
Klären Sie die Kostenbeteiligung mit Ihrem Leistungserbringer ab.
Je nach Franchise kann eine Abrechnung über die Zusatzversicherung günstiger sein, als über die Grundversicherung, Falls Sie eine hohe Franchise haben, kann sich eine Behandlung über die Zusatzversicherung lohnen. Bitte beachten Sie, dass dies jedoch abhängt, wie viele Arztkosten sowie alternativmedizinische Behandlungen Sie bereits in diesem Jahr hatten. Lassen Sie sich sich durch Ihre Krankenkasse beraten.
Massage Yin Yang
Schluhmattstrasse 31
Haus Larix
CH-3920 Zermatt
© Copyright by Massage Yin Yang, Jessica Schwab, All Rights Reserved